In der letzten Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamtes in Lauf zum aktuellen Haushalt des Marktes Feucht wurde der Verwaltung nachdrücklich nahe gelegt, in Feucht endlich eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen, wie es in den meisten anderen Gemeinden des Landkreises Nürnberger Land üblich ist.

Dies gilt auch in der Stadt Nürnberg, wo gerade eine Klage von 28 Fischbacher Bürgern abgewiesen wurde, die sich gegen erhebliche Zahlungen an die Stadt wegen solchen Straßenumbauten wehren wollten. Tatsächlich ist nach Artikel 5 und 13 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) jeder Hausbesitzer verpflichtet, der jeweiligen Kommune einen bestimmten Anteil an den Straßenerneuerungen zu zahlen, sobald sich diese per Satzung hierzu entschlossen hat.

Feucht hat diese Straßenausbaubeitragssatzung noch nicht! Hätten wir sie, würden alle Anwohner bei Aus- und Umbauten oder Verbesserungen der Straßen anteilig zur Kasse gebeten. Das erste Vorhaben,das darunter fallen würde, wäre der geplante Umbau der Regensburger Straße, der 2016 starten soll. Die Anwohner würden dann diesen Umbau mit bezahlen. Nicht selten würden bei Vorhaben dieser Art Beträge von 1000 Euro und noch weit mehr für Hausbesitzer fällig.

Wir von der CSU wollen das unter keinen Umständen und vermeiden bereits seit Jahren immer wieder diesen eingeforderten Beschluss – so auch dieses Mal. Erfreulicherweise hat sich der Marktgemeinderat wie bereits mehrmals in der Vergangenheit einstimmig gegen die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung in Feucht ausgesprochen. Das ist ein deutliches Zeichen an unsere Bürgerinnen und Bürger, dass wir bemüht sind, die Straßen und Plätze zu verschänern und unseren hohen Standard zu halten – aber nicht auf Kosten der jeweiligen Anwohner. Die Regensburger Straße ist nämlich ein Musterbeispiel dafür, dass vom Umbau in erster Linie nicht der jeweilige Anwohner, sondern vor allem der Durchgangsverkehr profitiert.
Wolfgang Mittwoch

Straßenausbaubeitragssatzung für Feucht?