Seit drei Jahrzehnten versuchen die immer selben Gruppierungen – z.T. dieselben Personen – gegen den erklärten Willen breiter Bevölkerungskreise eine Baumschutzverordnung für den Markt Feucht und damit ihre Vorstellungen vom Umgang mit Privateigentum umzusetzen. Dabei wird der Ton dieser Menschen teilweise immer rauer und aggressiver, ihre eigene Argumentation als sachlich und die Gegenargumentation als „unsachlich“ tituliert. Gegner der Baumschutzverordnung werden gar als „asozial“ beschimpft.

Anläufe zur Einführung einer Baumschutzverordnung waren in der Vergangenheit jedes Mal krachend gescheitert, zuletzt im Umweltbeirat 2016, der mit 11:0 (!!!) Stimmen empfahl, von einer allgemeinen Baumschutzverordnung für den Markt Feucht abzusehen. Erfreulicherweise wurde dieses Ansinnen auch diesmal im Marktgemeinderat mehrheitlich abgelehnt – und zwar mit den Stimmen von CSU, FW, UCS, Franken und einem Mitglied der SPD-Fraktion.

Die beiden Vereine für Gartenbau und Landespflege aus Feucht und Moosbach stellten übereinstimmend fest, dass sie eine solche Verordnung für überflüssig halten. Sie haben wohl den besten Überblick über die Situation in den Gärten und Grünbereichen unserer Heimatgemeinde und lobten die dort gelebte Eigenverantwortung für die selbst gepflanzten und gepflegten Bäume. Man müsse keine Reglementierungen treffen, wo diese nicht erforderlich seien – so das Fazit.

Abgesehen von grundsätzlichen Bedenken gegen den Eingriff einer Baumschutzverordnung in Privateigentum und Privatsphäre ist nicht von der Hand zu weisen, dass im Falle einer Einführung Bäume noch vor dem Erreichen der dort bestimmten Grenze (Stammdurchmesser 25,5 cm bzw. 15,9 cm bei mehrstämmigen Bäumen) gefällt werden. Oder Bäume werden einfach gar nicht mehr gepflanzt, weil dann Fremde über diese entscheiden dürfen und man selbst nicht mehr. Diese Befürchtungen teilte offensichtlich die Verwaltung, denn nur so ist der geplante Zeitraum der Einführung im Hau-Ruck-Verfahren zu erklären: Zwischen der ersten Beratung bis zum geplanten Inkrafttreten der Verordnung wären gerade einmal 10 Tage gelegen, und gültig sollte die Satzung gleich auf 20 Jahre sein. Das alles ohne jegliche Bürgerinformation und -beteiligung!

Sicher waren Ausnahmeregelungen (Verkehrsgefährdung,…) vorgesehen, die aber mit merklichem Aufwand (schriftliche Einreichungen mit Unterlagen wie Fotos, etwaige Augenscheinnahmen vor Ort, Erteilungen von Befreiungen…) verbunden sind. Überwacht werden kann die Einhaltung einer Baumschutzverordnung nicht von der öffentlichen Hand, das müsste also die Bevölkerung erledigen, was zwangsläufig mit einer Verschlechterung nachbarschaftlicher Verhältnisse verbunden wäre.

Rund 95% aller bayerischen Kommunen haben keine Baumschutzverordnung – auch ein Zeichen, wie wenig notwendig sie für uns in Feucht und Moosbach ist. Zahllose Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen unsere Ablehnung in eindrucksvoller Weise. Wer sich wie viele Menschen in Feucht und Moosbach in der Vergangenheit schon bemüht hat, viel Grün und Bäume auf dem eigenen Grundstück zu schaffen und zu erhalten, würde es unangemessen Strafe verstehen, wenn darüber zukünftig nicht mehr in Eigenverantwortung selbst entschieden werden dürfte.  Und etliche äußerten treffend: „Habt Ihr denn derzeit keine anderen Probleme?“

Herbert Bauer

Kein Eingriff in das Privateigentum: Baumschutzverordnung erneut gescheitert