Im Marktgemeinderat besteht Einigkeit: Eine effektive innerärtliche Verkehrsberuhigung ist nicht nur im Sinne der Anlieger, sondern auch der Verkehrssicherheit dringend geboten.

So wurde erst Ende 2015 die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h (Streckengeschwindigkeit) in der Hauptstraße vom Kreisverkehr an der Raiffeisenbank bis zur Ampel am Marktplatz vom Marktgemeinderat einstimmig als „kurzfristig realisierbare“ Maßnahme des Verkehrskonzeptes bestätigt. Das scheint auch im Rahmen der angestrebten Rückstufung der Hauptstraße zur Gemeindestraße mäglich. So wurden entsprechende Maßnahmen in der Regensburger Straße auch erst nach dieser Rückstufung realisierbar. In der Verbindung Schwabacher Straße – südliche Hauptstraße – Altdorfer Straße gab es z.B. für den Bereich zwischen Brückkanalstraße und dem Kreisverkehr in der Altdorfer Straße Vorschläge und Absichtserklärungen, deren Verwirklichung aber regelmäßig an den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. dem Veto der übergeordneten Stellen scheiterte .

Im Dezember wurde eine Veränderung der StVO hinsichtlich einer leichteren Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, und Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusernä in Kraft gesetzt. In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich dieser Einrichtungen an innerärtlichen klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie an weiteren Vorfahrtstraßen zu schaffen. Hierzu soll die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs durch Neufassung des ä 45 Absatz 9 StVO abgesenkt werden.ä

Ich beantragte daher, in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen die Errichtung von Tempo 30 in der Altdorfer Straße zumindest zwischen der Kreuzung am Marktplatz und dem neuen Kreisverkehr zu erreichen. Die Senioreneinrichtung am Zeidlerschloss und die Kinderbetreuungseinrichtung am Tannensteig dürften hierzu aufgrund der neuen Rechtslage ausreichend Begründung liefern.ä
Mit dieser Maßnahme kännte ein erster Schritt zu einer effektiven innerärtlichen Temporeduzierung verwirklicht werden. Denn trotz der Ampelanlage am Marktplatz wird auch in diesem Bereich der Altdorfer Straße immer wieder zu schnell gefahren, insbesondere in der Dunkelheit oder wenn der eine oder andere noch schnell bei „dunkelgelb“ die Kreuzung überqueren will. Da in dem vorgeschlagenen Bereich auch der Schulweg vieler Kinder liegt, ist eine Temporeduzierung auch aus diesem Grunde geboten.

Derzeit erledigen parkende Fahrzeuge entlang der Altdorfer Straße – auch in Hähe des Seniorenzentrums – quasi eine Verkehrsberuhigung. Das ist wohl so gewollt, behindert jedoch den Verkehrsfluss bzw. bringt ihn zeitweise ganz zum Erliegen und ist auch gefährlich – und zwar nicht nur, wenn hinter bzw. zwischen parkenden Fahrzeugen Passanten die Straße überqueren wollen. Da ist es nicht nur aus meiner Sicht der sinnvollere Weg, hier mit Tempo 30 für die gebotene Beruhigung und damit Verkehrssicherheit zu sorgen und im Zuge dieser Maßnahme wieder über eine Einschränkung bzw. ein Verbot des Parkens auf der Fahrbahn nachzudenken.

Herbert Bauer

Innerärtliche Verkehrsberuhigung: Das jetzt Machbare tun