Jede Hilfe für die Gewerbetreibenden ist wichtig hat Klaus Metz, der Vorsitzende des Arbeitskreises Feuchter Gewerbe (afg), im Gespräch gegenüber den Mitgliedern der CSU-Fraktion informiert.

Der Ausbau oder gar die Installation eines Online-Handels ist für viele vor Ort, aufgrund der persönlichen Kontakte zu den Kunden, keine Alternative. Nach Auskunft von Metz haben die Feuchter Betriebe durch die Bank mit erheblichen Einbußen zu kämpfen. Ihm sind keine Feuchter Gewerbetreibenden bekannt, die nicht mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu kämpfen hätten. Zudem kommen die staatlichen Hilfen nach wie vor viel zu spät an – bei ihm selbst sind derzeit gerade einmal die noch ausstehenden Dezemberhilfen eingetroffen. Etliche Unternehmen erhielten zudem gar keine staatlichen Hilfen, da sie von Schließungen nicht unmittelbar betroffen waren – hätten aber dennoch ebenfalls nicht unerhebliche Einbußen erlitten.

Klaus Metz informiert die Fraktion weiter darüber, dass die Probleme sich durch alle Gewerbebereiche hindurch ziehen und viele Inhaber von Betrieben schon private Rücklagen aufgebraucht haben, teilweise zudem die Altersvorsorgen aufgelöst wurden. Zusammenfassend stellt er heraus, dass allen das Licht am Horizont fehlen würde. Tests vor jedem Einkauf hält Klaus Metz anders als einen einmaligen Test für einen „Tagespass“ für nicht praktikabel, da dies logistisch und räumlich meist nicht erbracht werden kann und zuhause gemachte Tests nicht anerkannt werden können. Insgesamt fürchtet er einen Domino-Effekt bei der Gefährdung von Existenzen bei den Gewerbetreibenden.

Daher freut sich der afg über jede Form der Unterstützung – ob dies die aktuelle Plakataktion ist, Informationen im Boten, Interviews beim Lokalradio feucht.fm oder die von der CSU angeregte Gutscheinaktion. Interessant wäre hierbei auch eine Art „öffentlicher Kalender“, der anzeigt, welche Geschäfte an welchem Tag geöffnet haben und unter welchen Voraussetzungen. Hier fiel das Stichwort „click and collect“ und „click and meet“. Auf diese Weise könnte man Transparenz schaffen und den Kunden aufzeigen, dass vor Ort der Einkauf möglich ist; hierzu bedarf es aber Partner, die dies regelmäßig öffentlich machen würden. Es waren sich alle einig, dass vor allem die Gutscheinaktion baldmöglichst auf den Weg gebracht werden muss und äußerten Unverständnis, warum gerade im Landkreis Nürnberger Land das nicht funktionieren soll, was sonst überall in Bayern und Deutschland möglich ist. Nicht nachvollziehbar ist dabei die Haltung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Nürnberger Land und der Regierung von Mittelfranken, die in diesen schweren Zeiten der Pandemie das notwendige Fingerspitzengefühl missen lassen. Dass die Umsetzung besser und weitsichtiger angegangen werden kann, zeigt uns eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Regierungsbezirksunterfranken. Demnach sind  Gutscheinaktionen nicht als einzelne Subventionsmaßnahmen an den jeweiligen Gewerbebetriebe zu bewerten, da  die Kommune keinen Einfluss hat, welcher der Gewerbebetriebe von dem Zuschuss profitiert. Die Gutscheinaktion ist nach dieser Entscheidung als Mittel der indirekten Wirtschaftsförderung anzusehen, welche als kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis durchaus zulässig ist. Damit hat sich die CSU Feucht auch an das zuständige Ministerium in München gewandt und hofft auf baldige Klärung.

Die Feuchter CSU wird weiter im Kontakt mit den Feuchter Gewerbetreibenden in Kontakt bleiben und deren Anliegen unterstützen.

Oliver Siegl

Hilfen für Feuchter Gewerbetreibende