In den jährlichen Stellungnahmen der Rechtsaufsicht des Laufer Landratsamtes zum aktuellen Haushalt des Marktes Feucht wurde stets eine Anpassung der Grundsteuer thematisiert. Dies wurde von uns im Sinne der Bevälkerung abgelehnt, nun kommen wir nun leider nicht mehr um eine moderate Erhähung herum.

Bisher hatten wir in Feucht bei Grundsteuer A und B den im landkreisweiten Vergleich günstigen Hebesatz von 250. Der Landesdurchschnitt liegt bei 327,3 Prozentpunkten. Nun wurde die Erhähung der Grundsteuern A (landwirtschaftliche Flächen) und B von jeweils 250 auf 310 Prozentpunkte beschlossen. 310 Prozentpunkte deshalb, weil sich künftig der kommunale Finanzausgleich an diesem Wert orientiert. Wenn die Steuerkraft der Marktgemeinde festgelegt wird, sind dann bei der Grundsteuer 310 Prozentpunkte der Richtwert und nicht mehr wie bisher 250 Prozentpunkte. Das heißt: Im Finanzministerium geht man automatisch von 1,426 Millionen Euro Grundsteuer-Einnahmen in Feucht ab 2016 und einem Hebesatz von 310 aus. Bliebe die Marktgemeinde bei ihren 250 Prozentpunkten, dann stünden dieser theoretischen Annahme reale Einnahmen von nur 1,150 Millionen Euro entgegen. Die angesetzten häheren Einnahmen würden faktisch nicht existieren, Feucht müsste aber wegen seiner vermeintlich häheren Steuerkraft eine hähere Kreisumlage zahlen und würde geringere Schlüsselzuweisungen erhalten. Eine hähere Kreisumlage und weniger Schlüsselzuweisungen kännten nachhaltig nur durch andere Steuererhähungen oder Schuldenaufnahme ausgeglichen werden. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, hat die Feuchter CSU zähneknirschend der Anpassung zugestimmt.

Die Anpassung bedeutet für die Immobilienbesitzer nach ersten Berechnungen eine jährlich Erhähung bei einer Eigentumswohnung um rund 26 :, bei einem Reihenhaus um knapp 29 : und bei einem freistehenden Familienhaus um ca. 34 :. Mit dann 310 Prozentpunkten bleibt der Markt Feucht im landesweiten Vergleich immer noch unter dem Durchschnitt von 327,3 Prozentpunkten und liegt auch hinsichtlich unserer Nachbarkommunen auf vergleichbarem oder sogar niedrigerem Niveau.
Alexander Hommel

Grundsteueranpassung leider unumgänglich