Die Kassenlage der gesetzlichen Rentenversicherung sei gut, der Lohnzuwachs gestiegen und so sei auch eine Senkung der Beiträge zum 1. Januar 2018 um 0,1 auf 18,6 % zu erwarten, begann Bernhard Fink, Leiter des Dienstleistungszentrums Nürnberg der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, seinen Vortrag im Rahmen der sozialen Themen, die die Christlich Soziale Union, dieses Mal gemeinsam mit der CSU Feucht, regelmäßig äffentlich diskutiert.
Bei einem sehr komplexen Thema verdeutlichte Fink mit eindrucksvollen Zahlen, warum das Thema „Rente“ heute so vielschichtig ist: Hatte ein Mann im Jahr 1871 eine Lebenserwartung von 35,6 Jahren, so wurde er 2013 im Durchschnitt 78,2 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund riet Fink eingangs, sich schon in jungen Jahren um seine Altersversorgung zu kümmern.
Das Leistungsportfolio der gesetzlichen Rentenversicherung unterteilte der Rentenfachmann in vier Abteilungen: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und die Rehabilitationsleistung. Bei der Altersrente muss unterschieden werden zwischen der Regelaltersrente, der Rente für langjährige Versicherte und der Rente für besonders langjährige Versicherte. Bei Rente für langjährige Versicherte beträgt die Wartezeit 35 Jahre, bei der für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.
Weiter stellte Fink in diesem Kontext die Altersrente für schwerbehinderte Versicherte vor.
Neu sind seit dem 1. Juli dieses Jahres die Regelungen im Rahmen des sogenannten „Flexirenten-Gesetzes“, die einen Hinzuverdienst zur Altersrente bis zu 6300.- Euro jährlich unter bestimmten Bedingungen ermäglichen.
Wann ist jemand erwerbsgemindert? Fink erklärte, es müssten medizinische Voraussetzungen erfüllt sein, aber auch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen.
Zentraler Inhalt von Finks Ausführungen war das „3-Säulen-Modell“, bei dem die durchschnittliche Lebenserwartung und deren Auswirkung auf das Rentenrecht eine Rolle spielt. Ganz konkret erfuhren die Zuhärerinnen und Zuhärer, wie ein Versicherter die Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente durch Kauf von Endgeldpunkten ausgleichen kann. Die Neuerung hier: Dieses Modell gilt schon ab dem 50. Lebensjahr.
Hinterbliebenen- und Witwenrente bildeten den Abschluss eines sehr informativen Vortrages, entsprechend viele Fragen beantwortete der Nürnberger Rentenfachmann gern und ausführlich. Erneut hat ein CSU-Sozialthema vielen älteren Menschen Klarheit in einem schwierigen Themenumfeld gebracht.