Aktuelle Entwicklungen der Polizeiinspektion (PI) Altdorf und Informationen zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) standen im Mittelpunkt des Informationsbesuches der Feuchter CSU in Altdorf.

Als mittelgroße Polizeiinspektion ist die PI Altdorf für 60.000 Einwohner und eine Fläche von 175 km² zuständig. Erster Polizeihauptkommissar Reimund Mihatsch informierte ausführlich über die statistischen Zahlen der letzten Jahre und konnte für 2017 mit 61,7 % eine stabile Aufklärungsquote und einen Rückgang der Straftaten um 3,9% vermelden. Insbesondere die Zahl der Wohnungseinbrüche sei deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Rauschgiftdelikte anstieg, was aber auch mit einer erhöhten Kontrollhäufigkeit erklärt werden könne. Im Bereich der PI Altdorf ist auch die Zahl der Verkehrsunfälle zurückgegangen. Hier habe sich vermutlich unter anderem auch das begleitete Fahren für Fahranfänger bewährt.

Von der Zusammenlegung der PI Altdorf mit der PI Feucht versprach man sich eine „Verkürzung der Reaktionszeiten“ und eine „Bündelung der Kräfte“, wie Dienststellenleiter Reimund Mihatsch ausführte und über Synergieeffekte und eine effektivere Organisation berichtete. Bekanntlich waren und sind Bürgermeister Konrad Rupprecht und die Feuchter CSU Gegner der Schließung der Polizeiinspektion Feucht. Es bleibt abzuwarten, ob die damals seitens des Polizeipräsidiums gemachten Versprechungen (bis zu vier Streifen gleichzeitig im neuen Gesamtgebiet unterwegs) auf Dauer auch Realität werden.

Breiten Raum des Informationsgespräches nahm das neue Polizeiaufgabenbesetz ein. Mit den Stichworten „Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – Europäische Datenschutzgrundverordnung – Anpassung an die technischen Entwicklungen“ erläuterte Reimund Mihatsch die Notwendigkeit und bedauerte, dass bei Demonstrationen, in Pressemeldungen und den sozialen Medien so viele Halbwahrheiten dazu veröffentlicht wurden.

Die im Gesetz vorgesehenen Aktualisierungen der polizeilichen Möglichkeiten etwa bei der Durchsuchungsmöglichkeit elektronischer Speichermedien seien nur eine logische Konsequenz aus den technischen Neuerungen. Die Anordnungskompetenz liegt bei einer Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise der Postbeschlagnahme bei einem Richter und nicht bei der Polizei selbst.

Bei der Videoüberwachung handele es sich lediglich um eine „offene“ Maßnahme, bei der grundsätzlich Übersichtsaufnahmen gefertigt werde. Einzelne Personen dürfen ausschließlich aufgenommen werden, wenn die Vermutung besteht, dass diese Personen Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten begehen werden.

Und auch die „intelligente“ Videoüberwachung erfasse z.B. an Flughäfen vor allem Dinge wie Koffer, die längere Zeit an einem Ort stehenbleiben und nicht bewegt würden. Positiv sieht Reimund Mihatsch auch den Einsatz von Body-Cams bei Polizeibeamten, mit denen sich ein um etwa zwei Drittel geringeres Konfliktpotential bzw. eine bessere Deeskalation erreichen lasse. Hier getätigte Aufzeichnungen werden von den Polizeibeamten auch dem Betroffenen vorher konkret angekündigt.

Bei der in der öffentlichen Diskussion oft zitierten „drohenden Gefahr“ erläuterte der Erste Hauptkommissar auch den Unterschied zur bislang „konkreten Gefahr“. Hier mussten bisher genaue Informationen zu einem konkreten Schadensereignis (Wer? Wo? Wie? Wann?) vorliegen, damit die Polizei tätig werden konnte. Nun seien schon eher Kontrollmaßnahmen möglich, um einem schädigenden Ereignis vorzubeugen. Wenn es etwa um die Rechtsgüter „Bestand und Sicherheit des Landes“, „Leben“, „Sexuelle Selbstbestimmung“ und „Freiheit“ gehe, werden im Sinne der „drohenden Gefahr“ die Einsatzmöglichkeit vorversetzt und bei einer „Vorhersagbarkeit des Kausalverlaufes“ ermöglicht. Ist beispielsweise der sich in seiner Ehre gekränkt fühlende Ehemann untergetaucht und hat angekündigt, seine Frau zu töten, darf die Polizei Maßnahmen ergreifen, um die drohende Gefahr abzuwehren. Eine konkrete Gefahr liegt nicht vor, da die Polizei zu Ort und Zeit seiner Tat keine Erkenntnisse hat.

Leider verlief die Information der Öffentlichkeit im Vorfeld der Gesetzesänderung nicht gerade optimal. Insgesamt hält Reimund Mihatsch die Aktualisierungen für sinnvoll und geboten – und er ergänzt: „Der politische Rückhalt in Bayern stimmt – gerade in einer Zeit, wo bundesweit der Respekt vor der Polizei zu erodieren droht und die Konfliktbereitschaft der Menschen auch gegenüber den Beamtinnen und Beamten steigt.“ Durch seine Einsätze in anderen Bundesländern hat er dabei gute Vergleichsmöglichkeiten und sieht in diesem Zusammenhang auch eine mögliche Freigabe von Marihuana als problematisch an, da doch Gewaltkonflikte häufig unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen zunehmen würden.

In einer angeregten Diskussion und bei einer Führung durch die Dienstelle wurden die angesprochenen Themen vertieft. Wichtig für die Bevölkerung ist etwa der Hinweis, bei allen Anliegen an die Polizei eher die 110 statt die örtliche Polizeidienststelle zu kontaktieren. Denn über die Einsatzzentrale könne so schneller und effektiver die Sachlage eingeschätzt und evtl. erforderliche zusätzliche Einsatzkräfte hinzugezogen werden.

Ortsvorsitzender Alexander Hommel dankte allen in der Polizeiinspektion Tätigen für ihren sicher nicht immer ganz einfachen Einsatz für die Sicherheit der Bevölkerung und Dienststellenleiter Reimund Mihatsch und Stefan Plank, dem Leiter der Ermittlungsgruppe, für ihre ausführlichen Informationen. Die Feuchter CSU wird in den nächsten Jahren diesen direkten Kontakt auf jeden Fall fortsetzen.

Herbert Bauer

Polizeiaufgabengesetz: Sinnvolle Aktualisierungen – Politischer Rückhalt für die Polizei in Bayern stimmt.