Ab 2018 werden keine Standgebühren für die teilnehmenden Vereine und Organisationen am Feuchter Bürgerfest erhoben. Für die CSU-Fraktion hatte ich mit folgenden Begründungen beantragt, diese Gebühren wenn möglich heuer, spätestens aber ab dem kommenden Jahr abzuschaffen.
- Die von den Vereinen und Organisationen entrichteten Standgebühren belaufen sich in der Summe auf Beträge zwischen 1800 und 2000 €. Das sind rund 15% der entstandenen (und tatsächlich bezahlten) Kosten des Bürgerfestes. Rechnet man die entstandenen Kosten durch Mitarbeiter des Marktes Feucht (innere Verrechnung) mit ein, sinkt dieser Anteil noch deutlich.
- Wir fordern bei allen Gelegenheiten, die Arbeit im Ehrenamt zu stärken. Beim Bürgerfest engagieren sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in zahllosen Stunden ehrenamtlich und tragen so zum Erfolg des Bürgerfestes bei. Es ist daher nicht sinnvoll, ihre Vereine und Organisationen dafür bezahlen zu lassen – vor allem auch angesichts der Tatsache, dass die Auflagen (etwa durch die Lebensmittelüberwachung) ständig steigen.
- Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Beträge (die ja nach Größe des Standes differieren – und bei einigen gar nicht erhoben werden) und die Überwachung der Bezahlung würde wegfallen.
- Beim Weihnachtsmarkt zahlen Vereine und Organisationen am ersten Wochenende ebenfalls keine Standgebühren (Platzmiete), und sogar die gewerblichen Anbieter müssen in der 2. bis 4. Woche des Weihnachtsmarktes und am Zeidlermarkt keine Platzmiete entrichten (sie zahlen lediglich einmalig 25 € für die Gestattung).
Aus diesen Gründen ist es mehr als vertretbar und im Sinne der Gleichbehandlung auch begründbar, beim Bürgerfest auf die bislang gängige Praxis der Standgebühren ersatzlos zu verzichten. Erfreulicherweise wurde der Antrag sowohl im Sozial- und Kulturausschuss als auch im Marktgemeinderat einstimmig angenommen. Im Marktgemeinderat wurde zudem mit 19:6 Stimmen beschlossen, bereits für das laufende Jahr 2018 keine Standgebühren mehr zu verlangen.
Herbert Bauer
Abschaffung der Standgebühren am Bürgerfest