Aus aktuellem Anlass stand im Sozial- und Kulturausschuss (SKA)die Überarbeitung der Kriterien zur Wahl des Sportlers bzw. der Sportlerin und der Mannschaft des Jahres an. Diese müssen bekanntlich in Feucht wohnen oder bei einem Feuchter Verein tätig sein.

Dabei wurden viele der bestehenden Richtlinien beibehalten, aber einiges verändert bzw. ergänzt. So war es ein Anliegen der CSU, vor der Aufzählung der zu erfüllenden Platzierungen einen Satz vorzuschalten, dass es um Ehrungen angesichts des sportlichen Erfolgs und/oder der Vorbildfunktion geht. Denn damit wird deutlich, dass nicht nur Leistungen im Spitzensport, sondern auch im Breitensport gewürdigt werden. Eine besondere Erwähnung des Behindertensports wie in der aktuellen Fassung ist nicht mehr erforderlich, sondern dessen Einbeziehung selbstverständlich.

Unabhängig von den erforderlichen Platzierungen konnten auch bisher herausragende sportliche Leistungen gewürdigt werden – die Entscheidungskompetenz lag bislang beim Erster Bürgermeister. Wir schlugen vor, diese Kompetenz auf den SKA zu erweitern. Zudem sollte zusätzlich zu Sportler(in) und Mannschaft des Jahres ein Nachwuchspreis des Jahres (z.B. „Talent des Jahres“) verliehen werden können, wenn es dafür eine geeignete Person oder Mannschaft im Nachwuchsbereich gibt.

Diese Vorschläge fanden Zustimmung und sollen in die geänderte Neufassung eingearbeitet werden, über die dann im November der SKA final entscheidet. Deutlich wurde auch, dass noch mehr in der Öffentlichkeit publik gemacht werden sollte, dass nicht nur Vereine, sondern auch Einzelpersonen geeignete Kandidaten für die Ehrung vorschlagen können.

Herbert Bauer

Richtlinien zur Sportlerehrung überarbeiten