Geschlossen hatte die CSU-Fraktion im Marktgemeinderat gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt, konnte diese bei einem Abstimmungsergebnis von 10:13 jedoch leider nicht verhindern. Denn die Erhöhung ist reine Symbolpolitik und setzt in Richtung unserer Bevölkerung die falschen Signale.
Begründet hatten die Befürworter der Erhöhung – Bürgermeister Jörg Kotzur und die Vertreter aller anderen Parteien und Wählervereinigungen – dies damit, dass das Landratsamt bei seiner Stellungnahme zum aktuellen Haushalt 2021 eine Erhöhung dringend angemahnt hatte. Dies war allerdings angesichts der dazu vom Markt Feucht eingereichten Daten geschehen, die von einer voraussichtlichen Neuverschuldung in Höhe von 5,4 Millionen € im Jahr 2021 ausgingen. Tatsächlich wird diese heuer lediglich etwas mehr als 1,1 Millionen € betragen, was weiterhin eine vergleichsweise unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung bedeutet.
Die mit einer Grundsteuererhöhung von 310% auf 340% verbundenen Mehreinnahmen von jährlich ca. 153.000 € betragen angesichts eines gesamten Haushaltsvolumens von 45 Millionen € etwas mehr als 3 Promille. Es ist also in keinster Weise nachvollziehbar, wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende im Marktgemeinderat äußert, mit dieser Erhöhung mache man „den Haushalt zukunftssicher“. Der mehr als marginale Effekt auf den Haushalt kann nur als Symbolpolitik gedeutet werden – als Signal an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes. Leider setzt man damit auch ein Signal an die Bevölkerung: In Zeiten einer lange nie gesehenen hohen Inflationsrate, bei steigenden Benzin-, Heiz- und Energiekosten und einer erst kürzlich beschlossenen Erhöhung des Wasserpreises bewirkt der Markt Feucht nun mit der Erhöhung der Grundsteuer eine weitere Mehrbelastung aller Haushalte. Dies halten wir angesichts der mehr als überschaubaren Effekte auf die Finanzen des Marktes Feucht für ein falsches Signal zur falschen Zeit, trifft die Erhöhung doch nicht nur Eigentümer von Immobilien, sondern auch alle Mieter, da die Grundsteuer im Regelfall auf die Miete umgelegt wird.
Es wäre sicher auch sinnvoll gewesen, sich bei der Erhöhung wenigstens am gemeinsamen Mittelzentrum Feucht-Schwarzenbruck-Wendelstein zu orientieren. In beiden anderen Kommunen liegt zukünftig der Grundsteuerhebesatz unter dem in Feucht. Zudem ist vollkommen unverständlich, warum nur die Grundsteuer B und nicht auch die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Flächen) erhöht wurde. Auch wenn diese Flächen in Feucht selten sind, galt bislang – wie auch in anderen Kommunen wie z.B. Wendelstein mit 310% – stets für beide Grundsteuerarten derselbe Hebesatz. So kommt es nun bei uns zu einer Ungleichbehandlung, die logisch nicht zu rechtfertigen ist.
Schließlich spricht auch die in absehbarer Zeit anstehende Neufestlegung der Grundsteuer aufgrund der nun von Bund und Land beschlossenen neuen gesetzlichen Regelungen gegen eine Grundsteueränderung zum jetzigen Zeitpunkt. Denn diese muss dann durch die Kommunen umgesetzt werden. Es werden also in Feucht zum Jahreswechsel Grundsteuerbescheide neu berechnet, erstellt und verschickt – und dasselbe ist in absehbarer Zeit voraussichtlich erneut erforderlich. Ein Verwaltungsaufwand und auch ein Aufwand für die Bevölkerung, den man sich hätte sparen können.
Herbert Bauer