CSU Antrag erfolgreich:
Mehr Photovoltaik und Solarthermie im Zentrum von Feucht möglich,
da die Gestaltungssatzung des Marktes Feucht vom 26.10.2010 stammt und daher nicht mehr zeitgemäß war, hatte die CSU am 15.11.2022 einen Antrag auf Überarbeitung gestellt – mit dem Ziel, Anlagen der Photovoltaik und Solarthermie auch im Zentrum möglich zu machen. Denn bislang waren solche Anlagen in unmittelbaren Bereichen von denkmalgeschützten Gebäuden, beim Tucherschloss, Pfinzingschloss und Zeidlerschloss und an den unmittelbar angrenzenden Grundstücken und wenn sie vom öffentlichen Raum einsehbar sind sowie an den Gebäuden, die sich im definierten Bereich „schützenswerter Substanz“ (Zentrum inkl. Teile der Altdorfer Straße) befinden, nicht gestattet.
Angesichts der gestiegener Stromkosten und im Sinne der Stärkung erneuerbarer Energien sollten uentsprechenden Anlagen nicht grundsätzlich untersagt werden.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.3.24 wurde nun eine Neufassung der Gestaltungssatzung beschlossen. Jetzt sind solche Anlagen nur noch an den denkmalgeschützten, historisch-städtebaulich prägenden Gebäuden wie Schlösser, Kirchen und Rathaus nicht zulässig. An weiteren denkmalgeschützten Baudenkmälern sind sie in öffentlich nicht einsehbaren Bereichen erlaubt. Ansonsten sind kleinteilige, teilflächige Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zulässig, und man muss lediglich einige Auflagen (z.B. nicht reflektieren, Abstand zu First/Traufe, dachflächenparallel ……) beachten.
Im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz ein guter Fortschritt, der dank unseres Antrages nun möglich wurde und hoffentlich auch genutzt wird.
CSU-Antrag erfolgreich: Mehr Photovoltaik und Solarthermie im Zentrum von Feucht